ctt-Fortbildungszentrum
Auf dem Wehrborn
54298 Aach






Fortbildungspflicht ab 1. Juli 2025
Mit dem Inkrafttreten der ersten bundesweiten Fortbildungsordnung sind sämtliche Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Juli 2025 berechtigt und verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die neue Fortbildungsordnung regelt verbindlich den Umfang sowie die Anerkennung von Fortbildungsleistungen. So sind Pflegefachpersonen zukünftig dazu angehalten, innerhalb von zwei Jahren 40 Fortbildungspunkte zu sammeln. Die Themenbereiche (Fortbildungsklassen) sowie Formate (u. a. Fachfortbildungen, Präsenzseminare, Online-Schulungen, Workshops und praxisnahe Kurzfortbildungen) sind hierbei klar definiert.
Unsere Angebote sind so konzipiert, dass sie den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz entsprechen und eine qualitätsgesicherte berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Nach erfolgter Teilnahme stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung mit den ausgewiesenen Fortbildungspunkten aus.

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